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IVD-Merkblatt Nr. 6 „Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ komplett überarbeitet (IVD 900ta)

 Die Abdichtung von Fugen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt sehr hohe Anforderungen an alle Beteiligten und kann deshalb nur von diesen gemeinsam verantwortet werden.
Die Konstruktion, die Berechnung und die Auswahl des einzusetzenden Dichtstoffes ist eine Planungsaufgabe. Diese beinhaltet vor allem die exakte Berücksichtigung aller technischen und behördlichen Randbedingungen.


Der Dichtstoffhersteller ist verantwortlich für die Qualität und für die Konformität der Eigenschaften und Daten seiner Produkte. Der Planer und der Verarbeiter sind für die fachgerechte Ausführung der Abdichtungsarbeiten zuständig.
Dieses IVD-Merkblatt Nr. 6 soll auf die spezifischen Besonderheiten bei der Umsetzung der Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes hinweisen. Es soll Bauherren, Planern und ausführenden Betrieben die wesentlichsten Anhaltspunke für die fachgerechte Ausführung dieser Fugenabdichtungsarbeiten geben.

Besonders sicher und praktisch für Verarbeiter und Planer
Sie finden direkt im „IVD-Produkt-Finder“ per Link die nach IVD-Merkblatt Nr. 6 geeigneten Dichtstoffe mit Produktbeschreibung, die dazugehörigen Technischen Datenblätter, sowie gegebenenfalls Ausschreibungstexte.  

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