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Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 12 Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau (IVD 713)

 Vertreter von Industrie, Forschung und Ausführenden trugen zusammen, was in Sachen Überstreichbarkeit von Dichtstoffen im Hochbau der aktuelle Stand der Technik ist. Was der Arbeitskreis „Glasabdichtung am Holzfenster mit Dichtstoffen“ im Technischen Arbeitskreis des IVD in Verbindung mit dem Institut für Fenstertechnik (i.f.t.) in Rosenheim und dem Fachverband für Fugenabdichtung e.V. (FVF) als Basis erarbeitet hatte, wurde unter Federführung von Wolfram Fuchs (IVD-TAK) noch einmal überarbeitet und aktualisiert. Es fand seinen Niederschlag im neuen IVD-Merkblatt Nr. 12 (in der Fassung vom Januar 2005). „Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau“. Es ergänzt die in der Praxis der ausführenden Fachbetriebe zu beachtenden Regelwerke, wie z.B. DIN 18540, DIN 18545 und BFS-Merkblatt Nr. 18.

Häufig tritt der Fall ein, dass Beschichtungen, die für feste Baustoffe wie Stein, Holz oder Metall entwickelt wurden, auf die angrenzenden, mit bewegungsausgleichenden Dichtstoffen abgedichteten Fugen aufgebracht werden. Davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt für alle Systeme und alle Anwendungen. Das überarbeitete IVD-Merkblatt Nr. 12 „Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen am Hochbau“ klärt die Begriffe „anstrichverträglich“ und „überstreichbar“ in der Dichtstoffdokumentation und gibt eine verlässliche Grundlage zur Bewertung.

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