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Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau (IVD 767)

 Beim Trockenbau können in den Anschlussfugen können Bewegungen in einer Größenordnung von Bruchteilen eines Millimeters, aber durchaus auch von einigen Millimetern vorkommen. Um die Anschlüsse der Gipsplattenflächen aneinander und zu anderen Bauteilen beurteilen und bearbeiten zu können, ist die Kenntnis der Konstruktion und der zu erwartenden Formveränderungen unbedingte Voraussetzung. Aber auch die Kenntnis von den Möglichkeiten und Grenzen bewegungsausgleichender Dichtstoffe. Hier hilft das neue IVD-Merkblatt Nr. 16 (in der Fassung vom März 2006). „Anschlussfugen im Trockenbau – Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen“.

Das Merkblatt gilt für Anschlüsse und Fugen mit Trockenbaukonstruktionen wie Anschlüsse von Gipsplattenwänden an massive Wände bzw. Decken sowie zwischen Gipsplattenwänden oder Gipsplattendecken sowie Anschlüsse von Gipsplattenwänden an massive Wände sowie an Gipsplattenwänden.
Es gilt nicht für Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstruktionen (z.B. Sparren oder Holzständerkonstruktionen). Diese Fugen sollten mit Lösungen gemäß Merkblatt Nr. 3 „Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. ausgeführt werden. Außerdem gilt es nicht für Plattenstoßfugen innerhalb von Gipsplattenflächen.


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