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Sachverständigentagung der Malerverbände Nordrhein und Rheinland-Pfalz (IVD 1052ta)

 Wichtiges Thema: Die neue Europäische Normung und ihre Auswirkungen auf die Dichtstoffbranche

„Europa hat die Finanzwelt verändert und jetzt wird es auch die Dichtstoffwelt verändern.“ Mit diesem Satz begann Wolfram Fuchs, Vorstand des Technischen Arbeitskreises des IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V., seinen Vortrag auf der Sachverständigentagung der Malerverbände in Krefeld. Gerade für diese Branche ist die bevorstehende, europaweit einheitliche Neukennzeichnung der Dichtstoffe ein wichtiges Thema, haben die Handwerker doch ständig bei sehr unterschiedlichen Anforderungen mit den Produkten zu tun. Fuchs machte in seinen Ausführungen aber auch klar, dass die neue Kennzeichnung qualitativ nicht dieselben Standards vorgibt, wie sie der IVD fordert.

Dichtstoffe: neue Kennzeichnung
Fugendichtstoffe unterliegen der Europäischen Bauproduktenverordnung. Für diese gilt demnächst in ganz Europa die einheitliche Norm DIN EN 15651, die mit einem CE-Kennzeichen kenntlich gemacht wird. Damit sollen die Handelshemmnisse innerhalb der EU beseitigt werden. Auf den Dichtstoffkartuschen werden also spätestens ab Juni 2014 neue Kennzeichen abgebildet sein, deren Bedeutung vielen Verarbeitern heute noch fremd sind. So werden Dichtstoffe für Fassaden demnächst unter dem Buchstaben „F“ geführt, Dichtstoffe für die Verglasung unter „G“, Dichtstoffe für den Sanitärbereich unter „S“ oder „SX“ und Dichtstoffe für Bodenfugen unter „PW“. Nationale Normen müssen zurückgezogen werden, als Ausnahme können Restnormen wie die DIN 18540 (Außenwandfugen) und die DIN 18545 (Verglasung) bestehen bleiben.

Qualität „nach unten“ reglementiert
Die Startphase für die CE-Kennzeichnung hat bereits begonnen, ab Juni 2013 tritt eine Übergangsphase ein, in der beide Kennzeichnungen verwendet werden dürfen, bevor die CE-Kennzeichnung ab Juni 2014 Pflicht wird. Die englische Ausgabe der einzelnen Teile der DIN EN 15651 für Fugen an der Fassade, für Verglasungsfugen, Sanitärfugen, Bodenfugen und für die Konformitätsbewertung liegt bereits vor.
„Das Problem der neuen Norm ist, das einzelne wichtige Anforderungen unter den Anforderungen des IVD liegen und damit in Zukunft in wesentlichen Anwendungsbereichen Dichtstoffe deutlich minderer Qualität zum Einsatz kommen werden“, so Fuchs. Schon die Außentemperaturen bei der Verarbeitung und in der fertigen Fuge seien in Europa keinesfalls miteinander zu vergleichen. „In Portugal kann ein Dichtstoff nicht genau so verwendet werden, wie in Finnland.“
Fuchs nennt noch weitere Negativ-Beispiele: Die DIN 15651-1 regelt die Dichtstoffe für Fugen im Fassadenbereich. Doch Dichtstoffe der Klasse „F“ gelten auch für den Fensteranschluss. Für Anstrichverträglichkeit,
Überstreichbarkeit oder Verträglichkeit mit Baustoffen stellt die EN-Norm jedoch keine Anforderungen. „In den IVD-Merkblättern steht jedoch deutlich, welches Produkt verwendet werden sollte“, verweist Fuchs auf das Angebot des IVD, der auf www.abdichten.de zu vielen Anwendungen die IVD-Merkblätter kostenlos zum Download zur Verfügung stellt. Künftig werden diese übrigens auch einen Vergleich mit den Qualitätsanforderungen der EU-Kennzeichnung enthalten.

Auf dem Baufugen-Portal www.abdichten.de finden Handwerker, Planer, Investoren und Sachverständige, die in Sachen Baufugenabdichtung einfach vieles wissen müssen, praxisorientiert und anwendungsgerecht den „Stand der Technik“ und eine ganze Menge mehr. HS.

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