Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 12 Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau (IVD 713)
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Häufig tritt der Fall ein, dass Beschichtungen, die für feste Baustoffe wie Stein, Holz oder Metall entwickelt wurden, auf die angrenzenden, mit bewegungsausgleichenden Dichtstoffen abgedichteten Fugen aufgebracht werden. Davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt für alle Systeme und alle Anwendungen. Das überarbeitete IVD-Merkblatt Nr. 12 „Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen am Hochbau“ klärt die Begriffe „anstrichverträglich“ und „überstreichbar“ in der Dichtstoffdokumentation und gibt eine verlässliche Grundlage zur Bewertung.
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