Neu erschienen: IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau (IVD 767)
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Das Merkblatt gilt für Anschlüsse und Fugen mit Trockenbaukonstruktionen wie Anschlüsse von Gipsplattenwänden an massive Wände bzw. Decken sowie zwischen Gipsplattenwänden oder Gipsplattendecken sowie Anschlüsse von Gipsplattenwänden an massive Wände sowie an Gipsplattenwänden.
Es gilt nicht für Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstruktionen (z.B. Sparren oder Holzständerkonstruktionen). Diese Fugen sollten mit Lösungen gemäß Merkblatt Nr. 3 „Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. ausgeführt werden. Außerdem gilt es nicht für Plattenstoßfugen innerhalb von Gipsplattenflächen.
Es gilt nicht für Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstruktionen (z.B. Sparren oder Holzständerkonstruktionen). Diese Fugen sollten mit Lösungen gemäß Merkblatt Nr. 3 „Gipsplattenkonstruktionen, Fugen und Anschlüsse“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. ausgeführt werden. Außerdem gilt es nicht für Plattenstoßfugen innerhalb von Gipsplattenflächen.
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